elektronische Patientenakte (ePA) 

Nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) 2023 und dem elektronischen Rezept (E-Rezept) 2024 wird aktuell die elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte eingeführt: Nach einer Testphase in Pilotregionen sind die Softwarevoraussetzungen bundesweit seit 29.04.25 verfügbar.

Die ePA soll die Gesundheitsversorgung verbessern, indem sie den beteiligten Akteuren mit den darin enthaltenen Informationen einen besseren Überblick über die Krankengeschichte eines Patienten ermöglicht.

Momentan ist die Teilnahme der Arztpraxen noch freiwillig. Ab Oktober sind Arztpraxen dann verpflichtet,  Dokumente wie z.B. Arztbriefe, Befunde aus bildgebenden Verfahren, Laborwerte oder den Medikamentenplan personenbezogen in der ePA zu speichern.

Die Speicherung erfolgt verschlüsselt auf zentralen Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur, einer Plattform, die alle Beteiligten im Gesundheitswesen digital vernetzen soll.

Die volle Funktionalität soll schrittweise erreicht werden. Gerne können wir bereits jetzt wesentliche Informationen wie Ihre Diagnosen und Laborbefunde sowie Ihren Medikamentenplan in Ihre ePA hochladen. Diese Dokumente stehen dann auch anderen Arztpraxen, denen Sie ihre Versichertenkarte vorlegen,  zur Verfügung. Krankenhäuser können die ePA ebenfalls nutzen, sobald sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.

Bitte beachten Sie:

  • Jeder Patient erhält automatisch eine ePA. Wünschen Sie keine ePA, müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse aktiv widersprechen (sog. Opt-out-Regelung)
  • Voraussetzung für den Zugriff einer Arztpraxis auf Ihre ePA ist das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Dann kann diese Arztpraxis standardmäßig 90 Tage lang Dokumente hochladen und die darin bereits enthaltenen Dokumente einsehen.
  • Apotheken, denen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen, können verordnete oder abgegebene Medikamente, jedoch nicht Ihre Befunde oder Diagnosen einsehen.
  • Ihre Versicherung kann Abrechnungsdaten hochladen, hat aber keinen Zugriff auf Dokumente, die nicht von ihr selbst hochgeladen wurden.
  • Sie können mit der von Ihrer Krankenversicherung angebotenen ePA-App die Inhalte in Ihrer ePA lesen und selbst einzelne Dokumente hochladen bzw. löschen. Zudem können Sie die Standardeinstellungen ändern und festlegen, wer Ihre ePA einsehen darf und was darin eingesehen werden kann.

Weiterführende Informationen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur ePA finden Sie hier